Harrer Dr. Schwarz & Partner mbB
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Leistungsspektrum

Ihre Kanzlei für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

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Herzlich willkommen bei Ihren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Neumarkt in der Oberpfalz

Wir freuen uns, dass Sie auf uns aufmerksam geworden sind und dass Sie sich für unsere Leistungen interessieren. Auf den folgenden Seiten können Sie uns bereits etwas besser kennen lernen. 

Unsere Philosophie

  • Unserer Philosophie entsprechend, steht der Mensch im Vordergrund. Wir beraten deshalb den Unternehmer und nicht das Unternehmen.
  • Wir sind überzeugt, dass dem mittelständischen Unternehmer eine ganzheitliche Beratung zur Steuerung seines Unternehmens am besten hilft. Dabei legen wir Wert auf Gestaltungsberatung, bei der selbst komplexe und komplizierte steuerliche Gestaltungen in einfachen Worten dargestellt werden.
  • Wir übernehmen nicht nur die klassischen Tätigkeiten eines Steuerberaters (z. B. die Erstellung der Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Finanz- und Gehaltsbuchhaltung), sondern wir betreuen unsere unternehmerischen Mandanten auch mit betriebswirtschaftlicher Beratung.
  • Die Verbesserung der unternehmerischen Rentabilität steht bei uns immer im Vordergrund. Wir wollen, dass unsere Mandanten profitable Unternehmen führen und die maximale Liquidität im Unternehmen oder zur privaten Verwendung verfügbar ist.
  • Private Mandanten beraten wir in allen Angelegenheiten des Vermögens- bzw. Versorgungsaufbaus zusätzlich zur Erstellung von persönlichen Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuererklärung und Erbschaftssteuererklärung).
  • Wir garantieren Ihnen immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und beraten Sie gerne persönlich.

Wir beraten Sie gerne!

Harrer Dr. Schwarz & Partner mbB Büro

Jeden Tag aufs Neue!

Unsere Auszeichnungen sind Beweis für unser hohes Beratungsniveau

Steuern
Einkommensteuer
01.12.2022

Bemessungsgrundlage bzw. AfA-Höhe bei Austausch einer mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Immobilie

Der Bundesfinanzhof hat zur Bemessungsgrundlage bzw. AfA-Höhe Stellung genommen, die Nießbrauchsnehmer bei zwei Folgeobjekten anzusetzen haben.
Steuern
Einkommensteuer
01.12.2022

Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs auch ohne Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, wie das Tatbestandsmerkmal "Erstattungsüberhang" in § 10 Abs. 4b Satz 2 und 3 EStG auszulegen ist und ob die Voraussetzungen für die Erfassung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs erfüllt sind, wenn im Streitjahr keine geleistete Aufwendung in Gestalt einer Kirchensteuerzahlung vorliegt.
Steuern
Einkommensteuer
30.11.2022

Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne nach Investmentsteuerreformgesetz ist rechtmäßig

Die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz ist zulässig.
Steuern
Umsatzsteuer
30.11.2022

Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag im Vorsteuervergütungsverfahren

Das Finanzgericht Köln hat zu den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag im Vorsteuervergütungsverfahren - insbesondere zum Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift eines nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers - Stellung genommen.
Steuern
Einkommensteuer
29.11.2022

Zeitpunkt des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos

Ein Kapitalkonto fällt zu dem Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe.
Steuern
Einkommensteuer
29.11.2022

Ansässigkeit in Großbritannien muss für Zwecke der Anwendung des DBA nachgewiesen werden

Das Finanzgericht Münster hat zum Nachweis der Ansässigkeit in Großbritannien für Zwecke der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens Stellung genommen.
Steuern
Tipps und Tools
28.11.2022

Steuertermine Dezember 2022

Die Steuertermine des Monats Dezember 2022 auf einen Blick.
Steuern
Einkommensteuer
28.11.2022

Berechnung der Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude

Das Finanzgericht Münster hat zur Berechnung der Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude Stellung genommen. Bei einer im Kaufvertrag vorgenommenen Kaufpreisaufteilung sind die vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zu Grunde zu legen.
Steuern
Gewerbesteuer
25.11.2022

Aufwendungen für die Teilnahme an Fachmessen - Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG?

Das Finanzgericht Münster hat dazu Stellung genommen, ob Aufwendungen für die Teilnahme an Fachmessen der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG unterliegen.
Steuern
Gewerbesteuer
25.11.2022

Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils nur teilweise gewerbesteuerpflichtig

Wird ein Kommanditanteil veräußert, welcher mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn nur insoweit der Gewerbesteuer, als er auf den belasteten Anteil entfällt. Dagegen bleibt er im Hinblick auf den unbelasteten Anteil steuerfrei.

Lassen Sie sich von unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beraten.

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